1.1 Mit der Anmeldung zur Reise bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Veranstalters zustande, die schriftlich oder elektronisch erfolgt.
2.1 Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Reiseausschreibung sowie der Buchungsbestätigung.
2.2 Änderungen oder Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
2.3 Enthaltene Leistungen: Beförderung (soweit vereinbart), Unterkunft, Verpflegung (gemäß Ausschreibung), Startzeiten und Greenfees, ggf. Rahmenprogramm.
3.1 Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig.
3.2 Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung fällig.
3.3 Bei kurzfristigen Buchungen (ab 28 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
4.1 Startzeiten, Greenfees und Turnierorganisation erfolgen nach den Bedingungen der jeweiligen Golfanlage.
4.2 Änderungen seitens der Golfclubs (z. B. Platzsperren, witterungsbedingte Einschränkungen) liegen außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters.
4.3 Nicht in Anspruch genommene Greenfees oder Leistungen werden nicht erstattet.
5.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen (z. B. Flugzeiten, Hotels, Startzeiten), die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit sie den Gesamtzuschnitt der Reise nicht erheblich beeinträchtigen.
5.2 Über wesentliche Änderungen wird der Kunde unverzüglich informiert.
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
6.2 Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter folgende pauschale Entschädigungen verlangen:
7.1 Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl (falls in der Ausschreibung genannt) nicht erreicht wird.
7.2 In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert und bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
8.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die sorgfältige Vorbereitung, die Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Reiseausschreibung.
8.2 Die Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit kein Körperschaden vorliegt oder der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde.
8.3 Für Fremdleistungen (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind) übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich an Ort und Stelle anzuzeigen, um Abhilfe zu ermöglichen.
9.2 Unterlässt er dies schuldhaft, entfallen Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Auslandskranken- und ggf. einer Reisegepäckversicherung.
Der Kunde ist für die Einhaltung der Einreise- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
12.1 Gerichtsstand ist der Sitz des Reiseveranstalters, soweit gesetzlich zulässig.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Zusatz: Golf-Andaluz organisiert Übernachtungen und Golfpakete. Golf-Andaluz fungiert hier nicht als Reiseveranstalter einer Pauschalreise. Anders verhält es sich, wenn die Reise als Komplettpaket inkl. Flug und Übernachtung im Rahmen einer Pauschalreise angeboten wird. Sollte hier ein Reisebüro die Reise verkaufen, ist das Reisebüro hier auch der Reiseveranstalter und stellt die Sicherungsscheine aus.
Gerichtsstand ist der Ort des Reiseveranstalters